Montag, 16. November 2015

MEXIKO Oberstes Gericht untersagt Anbau von Gensoja

Zum Schluss noch ein positiver Bericht aus Mexiko, weil er wieder eine Niederlage für MONSANTO bedeutet. Allerdings fürchte ich, dass dies nicht das Ende vom Lied ist. Denn, wie wir alle wissen, ist dem Land von seinen korrupten Regierungen das NAFTA-Abkommen aufgezwungen worden, das eine tiefe ökonomische allgemeine Krise hervorgerufen hat. Und da wird diese MAFIA bestimmt versuchen, Milliarden
für "entgangenen Gewinne" herauszupressen. Andererseits ist die Stimmung im Volk schon auf dem Siedepunkt. Da fehlt meiner Meinung nicht viel, dass es wirklich zum großen Knall kommt.



von Gerold Schmidt
Donnerstag, den 12. November 2015

Dieser Artikel ist erschienen in Poonal Nr. 1169


GMO-Soja

Der Oberste Mexikanische Gerichtshof, der einem Verfassungsgericht gleich kommt, hat die kommerzielle Aussaat von Gensoja auf der Halbinsel Yucatán untersagt. Er kam in einer am 4. November einstimmig gefassten Entscheidung zu dem Schluss, dass die im Mai 2012 von einer Fachabteilung des mexikanischen Landwirtschaftsministeriums dem Monsanto-Konzern erteilte Genehmigung keine Gültigkeit besitzt, da Verfassungsrechte der indigenen Völker verletzt wurden. Nach internationalem und nationalem Recht hätten die Behörden eine „vorherige, freie und informierte Konsultation“ unter den betroffenen Maya-Gemeinden durchführen müssen. Solange dies nicht geschehe, könne es keine Genehmigung geben, bestimmte das Gericht.

In der mexikanischen Verfassung ist im Artikel 2 das Recht der indigenen Völker auf eine Konsultation in sie betreffenden Angelegenheiten niedergeschrieben. Auf diesen Artikel sowie internationale Konventionen und Rechtsprechung hatte sich eine Gruppe von Maya-Imker*innen aus mehreren Gemeinden der Halbinsel und sie unterstützender Organisationen berufen. Sie hatten zuvor mit Einsprüchen gegen das Ausbringen der Gensoja auf unteren Justizebenen Erfolg. Regierungsbehörden und Monsanto fochten die vorherigen Entscheidungen an, so dass das Verfahren bis vor das Oberste Gericht kam.

Wichtiger Sieg für Maya-Gemeinden


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